bgl-langenfeld

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02173 – 7941060

BÜRGERGEMEINSCHAFT LANGENFELD
LANGENFELDS UNABHÄNGIGE
WÄHLERVEREINIGUNG IM STADTRAT

Bürgerbeteiligung

Bürgerbeteiligung: So bringen Sie sich ein!

Sie ärgern sich über etwas in unserer Stadt? Dann bringen Sie sich ein, wir helfen Ihnen!

So geht’s:
1. Mängelmelder – für die kleinen Missstände
2. Kontakt zu den Ratsfraktionen, dem Bürgermeister oder der Verwaltung
3. Bürgerfragestunde in den Ausschüssen und der Ratssitzung
4. Der Weg über die Langenfelder Presse
5. Die offizielle Anregung oder Beschwerde an den Rat
6. Der Einwohnerantrag
7. Wenn nichts mehr hilft: Bürgerbegehren und Bürgerentscheid

1. Mängelmeldung an die Stadt Langenfeld

Wenn Ihnen in der Stadt Mängel, wie beispielsweise defekte Straßenbeleuchtung, unlesbare Straßenschilder, überquellende Mülleimer oder ähnliches, aufgefallen sind, bietet der Onlinedienst zur Mängelmeldung eine praktische Möglichkeit, die Stadt über den Missstand zu informieren. Gehen Sie hierzu einfach auf die Internetseite www.Langenfeld.de. Dort finden Sie rechts im gelben Kasten “Servicelinks” den Punkt “Mängelmeldung”. Oder klicken Sie einfach auf diesen Link.

Nach der allgemeinen Empfangsbestätigung erhalten Sie häufig jedoch leider keine weitere Rückmeldung. Wenn Ihr gemeldeter Mangel nicht behoben wird, können Sie gerne die B/G/L zur Unterstützung hinzuziehen. Wir kümmern uns dann! 

2. Kontakt zu den im Rat vertretenen Fraktionen und dem Bürgermeister

Grundsätzlich sollten alle Fraktionen und der Bürgermeister an der Meinung der Bürger interessiert sein und Ihnen weiterhelfen wollen – die B/G/L tut dies in jedem Fall. Am einfachsten ist es, der oder den Fraktionen Ihres Vertrauens bzw. dem Bürgermeister schriftlich das Problem, die Kritik oder Anregung per E-Mail oder Brief zukommen zu lassen. Bitten Sie um Antwort und haken Sie nach, wenn Sie innerhalb von 10 Tagen keine Rückmeldung erhalten haben.

Natürlich können Sie auch die Bürgersprechstunden nutzen oder Ihr Anliegen am Telefon erklären. Erfahrungsgemäß ist aber für die erste Kontaktaufnahme der schriftliche Weg besser geeignet. Eindruck macht es übrigens auch immer, wenn Sie weitere Mitstreiter finden, die Ihr Anliegen z.B. durch eine Unterschriftenliste unterstützen!   

So erreichen Sie die B/G/L:

      • E-Mail: kontakt[at]bgl-langenfeld.de 
      • Postanschrift: B/G/L-Fraktion, Rathaus Langenfeld, 40764 Langenfeld               
      • Telefon: 02173/794-1060
      • Bürgersprechstunde: Nach vorheriger Vereinbarung 

Die Kontaktmöglichkeiten zu den anderen Rats-Fraktionen finden Sie auf den jeweiligen Internetseiten: www.cdu-langenfeld.de, www.spd-langenfeld.de, www.gruene-langenfeld.de, www.fdp-langenfeld.de

3. Bürgerfragestunde in den Ausschüssen und im Rat

Zu Beginn einer jeden Ausschuss- oder Ratssitzung findet eine (meist maximal 20-minütige) Bürgerfragestunde statt. Im Rahmen der Bürgerfragestunde können Sie Ihr Anliegen gegenüber den Ausschuss- bzw. Ratsmitgliedern und der Verwaltung vortragen. Inhaltlich muss sich Ihr Anliegen auf die Angelegenheiten der Stadt beziehen sowie in den Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Ausschusses bzw. den des Rates fallen. Wann genau die Ausschuss- und Ratssitzungen stattfinden, können Sie dem Sitzungskalender der Stadt Langenfeld entnehmen. Wenn Sie vorher Hilfe benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Seite.

Bitte beachten Sie: bereits wenige Minuten nach Sitzungsbeginn (meistens 18 Uhr), kann die Bürgerfragestunde schon vorbei sein – wenn z.B. außer Ihnen niemand anderes eine Frage vortragen will.

Achten Sie auch darauf, dass es eine „Fragestunde“ ist. Sie müssen nicht nur Fragen vortragen, aber wenn Sie zu einem Monolog ganz ohne Fragen ansetzen, kann ihnen der Ausschussvorsitzende das Wort jederzeit entziehen. Vergessen Sie also das Fragen nicht! Und es ist keine Schande, seinen Beitrag und die Frage(n) von einem Zettel abzulesen, wenn Ihnen das leichter fällt. Wenn es geht, bringen Sie Unterstützung mit, das macht immer Eindruck. Übrigens: laut Geschäftsordnung des Rates dürfen Sie sich im weiteren Sitzungsverlauf nach der Bürgerfragestunde nicht mehr äußern – auch wenn es Ihnen schwer fallen mag.

4. Presse: Die Langenfelder Lokalredaktionen und Leserbriefe

In Langenfeld gibt es mit der Rheinischen Post sowie dem Langenfelder Wochenanzeiger und dem Langenfelder Stadtmagazin drei Lokal-Zeitungen, deren Redaktionen immer wieder geeignete Themen oder Fragen aus der Bürgerschaft aufgreifen. Ob ein Thema geeignet ist, entscheiden aber alleine die Redakteure. Manchmal gelingt es sogar, das Lokalradio oder das Lokalfernsehen für ein Langenfelder Thema zu interessieren.

Zusätzlich oder alternativ kann man auch Leserbriefe an die Zeitungen schreiben –  die Chance, dass diese abgedruckt werden, ist durchaus groß. Die Leserbriefe werden natürlich auch von den Kommunalpolitikern und der Verwaltung gelesen und erhöhen so den Druck auf das von Ihnen thematisierte Problem.  

Leserbriefe müssen mit vollständigem Namen und Adresse versehen und unterschrieben werden. Und bitte bedenken Sie beim Schreiben, dass Sie Ihre Text möglichst sachlich und nicht zu lang verfassen.

Adressen der Lokalredaktionen:

      • Rheinische Post  , Solinger Straße 4, Langenfeld, 02173/994422
      • Langenfelder Wochenanzeiger, Bachstraße 42, Langenfeld, 02173/9729-0
      • Langenfelder Stadtmagazin, Brucknerstraße 19, 40822 Mettmann, 02104/924874
      • Radio Neandertal, Elberfelder Straße 81, 40822 Mettmann, 02104/919010

5. Die offizielle Anregung oder Beschwerde an den Rat (nach § 24 GO NRW)

 „Jeder hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat zu wenden“, heißt es im § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Und das gilt natürlich auch für Langenfeld.

Ihre Anregungen oder Beschwerden müssen Sie schriftlich einreichen und sie müssen in den Aufgabenbereich der Gemeinde fallen. Sie werden dann dem Stadtrat vorgelegt, der zu Ihren Anregungen oder Beschwerden Stellung nehmen muss oder Ihre Anregungen oder Beschwerden an einen zuständigen Ausschuss delegieren kann, damit dort Ihre Eingabe behandelt wird. Anschließend werden Sie über die Stellungnahme des Rates (oder des Ausschusses) zeitnah unterrichtet. Anregungen oder Beschwerden nach § 24 GO NRW werden in Langenfeld sehr selten genutzt und bieten Ihnen durchaus die Chance, auf Ihre Anliegen aufmerksam zu machen, wenn z.B. andere Versuche nicht zum Erfolggeführt haben.

6. Der Einwohnerantrag (nach § 25 GO NRW)

Wie unter dem Punkt 5. oben beschrieben, können Sie mit Hilfe der “Anregung und Beschwerde” nach § 24 GO NRW den Rat dazu bringen, sich mit Ihrer Angelegenheit auseinanderzusetzen. Mit dem “Einwohnerantrag” nach § 25 der GO NRW erreichen Sie, dass der Rat über Ihre Angelegenheit entscheidet. Sie können so also eine offizielle Abstimmung im Stadtrat zu Ihrer Angelegenheit erzwingen. Damit Ihr Antrag den Weg in den Stadtrat findet, müssen ihn allerdings mindestens fünf Prozent der Einwohner unterschrieben haben!

Neben dieser großen Hürde müssen zahlreiche formale Voraussetzungen erfüllt sein.

Wenn Sie einen Einwohnerantrag ins Leben rufen wollen, stehen wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch gerne mit Rat und Tat zu Seite. Sehr ausführliche Informationen und gute Beratungen bietet zudem auch der Verein „Mehr Demokratie“ e.V.

7. Bürgerbegehren und Bürgerentscheid (nach § 26 GO NRW)

Wenn die Bürger anstelle des Rates entscheiden wollen, so geht das auch: Mittels Bürgerbegehren und Bürgerentscheid. „Die Bürgerinnen und Bürger können beantragen (Bürgerbegehren), dass sie an Stelle des Rates über eine Angelegenheit der Gemeinde selbst entscheiden (Bürgerentscheid)“. Das Bürgerbegehren muss allerdings von mindestens zehn Prozent der Bürger unterzeichnet sein.

Auch hier sind sehr viele Bedingungen und Einschränkungen zu beachten. Wenn Sie ein Bürgerbegehren und Bürgerentscheid ins Leben rufen wollen, helfen wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch gerne weiter. Ausführliche Informationen und gute Beratungen bietet auch hier der Verein „Mehr Demokratie“ e.V.

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